„Landesverband Sachsen, Varroaresistenzzucht e.V.“ („LSV e.V.“) c./o. Dietmar Uhlemann; Gunnersdorfer Str. 4; 09669 Frankenberg/Sa
Beitragsordnung Varroaresitenzzucht für das Jahr 2024
Der Mitgliedsbeitrag des Vereins Varroaresistenzzucht e.V. (Abkürzung LSV) wird von der Mitgliederversammlung in der
Jahreshauptversammlung beschlossen und ist alljährlich bis zum 31.03. mittels Lastschrift zu zahlen. Für den Fall der Nichteinlösung von Lastschriften ist das Mitglied verpflichtet, den fälligen Mitgliedsbeitrag unverzüglich auf das Vereinskonto zu überweisen.
Mitglieder des Vereins, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, können den Mitgliedsbeitrag per Überweisung zahlen. Aufgrund des höheren Bearbeitungsaufwandes wird hierfür eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese ist auf den Mitgliedsbeitrag aufzuschlagen.
Der LSV e.V. ist Mitglied in der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker e.V. (GdeB e.V.).
Hierfür wird von der GdeB e.V. ein Mitgliedsbeitrag (Abführungsbeitrag) laut aktuell gültiger Beitragsordnung der GdeB erhoben.
Wie sich dieser zusammensetzt, entnehmen Sie bitte den untenstehenden Informationen.
Beiträge
GdeB e.V. Abführungsbeitrag bis 30.06.24 voller Beitrag ** 30,00 €
ab 01.07.24 halber Abführungsbeitrag
ab 01.10.24 kein Abführungsbeitrag
Versicherungspaket LSV e.V. (nicht reduzierbar) 5,00 €
Mitgliedsbeitrag LSV e.V. bis 30.06. voller Beitrag* 18,00 €
Mitgliedsbeitrag juristische Person*** 170,00 €
ab 01.07. halber Mitgliedsbeitrag
ab 01.10. kein Mitgliedsbeitrag
Kosten / Gebühren
Nichteinlösung von Lastschriften: Auslagen der jeweiligen Bank + 5,00 € Bearbeitungsgebühr
Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Überweisung: 5,00 € Bearbeitungsgebühr mittels Überweisung zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag
Kontodaten des Landesverbandes Sachsen, Varroaresitenzzucht e.V.
Ostsächsische Sparkasse, Dresden
IBAN: DE47 8505 0300 0221 2301 65 BIC: OSDDDE81XXX
*siehe Satzung des Landesverbandes Sachsen, Varroaresistenzzucht e.V. §7
** dieser Betrag richtet sich nach dem jeweils gültigen Abführungsbeitrag des Gesellschaft der europäischen Buckfastimker e.V. und muss gegebenenfalls noch angepasst werden. (Beitragsordnung der GdeB vom 29.10.2023) Der Betrag wurde per Mitgliederbeschluss (siehe Protokoll Mitgliederversammlung der GdeB 29.10.23) auf 30,-€ beschlossen. Der Beitrag wird von ordentlichen Mitgliedern (Hauptmitgliedern) erhoben. Für passive Mitglieder wurde 2024 kein Abführungsbeitrag beschlossen.
*** Teilnehmer an den kostenpflichtigen Veranstaltungen begrenzt auf 5 Personen.