Zuchtordnung Vereinslogo des Landesverbandes Sachsen, Varroaresistenzzucht e.V.

 

Zuchtordnung des Landesverband Sachsen, Varroaresistenzzucht e.V. (LSV)

Angelehnt an:

die Richtlinien des Zuchtwesens des D.I.B. ( Zuchtordnung 2021 ) und 

die Zuchtordnung der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker

 

 


1. Aufgaben / Zuchtziel

Der LSV fördert eine flächendeckende Verbreitung von auf Leistung und Varroaresistenz ausgelesenen Bienenvölkern aller Rassen. Dies wird durch eine sorgfältige Prüfung und Auslese von Zuchtvölkern mit wertvollem Erbgut und vollständiger Zuchtregistratur, sowie deren planmäßige Vermehrung und Anpaarung erreicht. Zuchtziel sind Bienenvölker, die sanftmütig, leistungsstark, schwarmträge, vital und krankheitsfest sind. Das Auslesemerkmal Varroaresistenz wollen wir in möglichst viele Zuchtlinien integrieren, um die genetische Vielfalt zu bewahren. Diese Bienenpopulationen sollen an die jeweiligen Umweltbedingungen gut angepasst sein. Durch die Möglichkeit einer schnelleren Bearbeitung kann eine wirtschaftliche Bienenhaltung gewährleistet werden.

Weiterhin sind wir bestrebt, neue Erkenntnisse in der Bienenzucht zu erlangen und mit Hilfe von Forschungseinrichtungen die Genetik der Honigbiene zu untersuchen. Die dabei gewonnenen Ergebnisse sollen uns dabei helfen, die Zuchtarbeit zu verbessern.

Wichtig ist auch die Weiterbildung der Bienenzüchter und –halter, um neue Erkenntnisse in der Zuchtpraxis umsetzen zu können. Hierfür sind regelmäßig Schulungen und Zusammenkünfte zu planen.

Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit an SMR-/VSH-Zucht interessierten Verbänden angestrebt bzw.  vertieft. 

2. Zuständigkeiten bei den Zuchtaufgaben

Der LSV wählt oder ernennt einen Zuchtkoordinator bzw. einen Zuchtobmann für die Planung und Koordinierung der Zuchtaufgaben im Verband.

Den Ortsgruppen bleibt die organisatorische Gestaltung des Zuchtwesens in ihrem Bereich überlassen, jedoch sollte jede Zuchtpopulation Berücksichtigung finden.

Der Vorstand des LSV ist für die Anerkennung der Züchter und Belegstellen / Besamungsstellen sowie die Körung von Zuchtvölkern und Zuchtlinien geographischer Rassen verantwortlich. 

3. Zuchtmaterial

Die Zucht erfolgt im Rahmen anerkannter Zuchtpopulationen. Diese können

  • auf der Basis einer nach bestimmten Körpermerkmalen und / oder Nutzungseigenschaften stabilisierenden Selektion innerhalb einer geographischen Rasse oder
  •  durch Kombination mehrerer geographischer Rassen und nachfolgender stabilisierender Selektion nach bestimmten Merkmalen und / oder Nutzungseigenschaften (Zuchtrasse) entstanden sein.
  • Zuchtpopulationen müssen über eine ausreichende Völkerzahl verfügen, damit der Fortbestand über mehrere Generationen sichergestellt werden kann. 

Das in Verkehr gebrachte Bienenmaterial darf bei der Kreuzung mit der Landbiene zu keiner Verschlechterung der Verhaltenseigenschaften führen. Für neu anzuerkennende Zucht-populationen muss der Nachweis hierfür erbracht werden. 

4. Zuchtmethoden

Die Zucht kann auf folgende Weise erfolgen: 

4.1  Reinzucht und Linienzucht

Reinzucht und Linienzucht dienen der Erhaltung der erzielten Zuchtfortschritte. Mittels einer engen Verwandtschaftspaarung oder dem wechselseitigen Verpaaren von verwandten Linien werden wertvolle Eigenschaften konzentriert, intensiviert und stabilisiert. Die Paarung erfolgt auf anerkannten Belegstellen oder durch anerkannte Besamungsstellen.

4.2 Kreuzungszucht

Zucht von Königinnen aus selektierten Muttervölkern einer Zuchtpopulation/Rasse und ihre Paarung mit Drohnen aus selektierten Drohnenvölkern einer anderen Zuchtpopulation / Rasse. Die Paarung erfolgt auf anerkannten Belegstellen oder durch anerkannte Besamungsstellen. Kreuzungszucht zielt auf die Nutzung von Heterosiseffekten und dient nur nach intensiver Zuchtauslese und Stabilisierung zur Bildung einer neuen Zuchtpopulation. 

4.3 Kombinationszucht 

Die Kombinationszucht zählt zu den Reinzuchtverfahren. Hierbei wird nach Einkreuzung einer neuen Zuchtpopulation oder der Kombination mehrerer Zuchtpopulationen in stabilisierender Selektion auf bestimmte Merkmale und / oder Nutzungseigenschaften gezüchtet. Die Paarung erfolgt auf anerkannten Belegstellen oder durch anerkannte Besamungsstellen. 

 

4.4 Kontrollierte Vermehrungszucht

Zucht von Königinnen aus selektierten Muttervölkern. Die Paarung kann auf beliebige Weise erfolgen. Die Vermehrungszucht dient nicht zur Fortführung einer Zuchtpopulation.

 

4.5 Mögliche andere Zuchtwege und Zuchtverfahren

Für spezielle Fragestellungen oder zum Erreichen besonderer Zuchtziele oder Zwischenziele sind unter Umständen Zuchtwege oder Zuchtverfahren notwendig, welche von den vorgenannten Zuchtwegen abweichen. Diese Zuchtverfahren sind als Sonderzuchten zu deklarieren und bei der Zuchtbuchführung entsprechend zu kennzeichnen. Sonderzuchten stellen die Ausnahme in der Zucht dar und können durch den Zuchtausschuss anerkannt und aberkannt werden.

 

5.         Zuchtregistratur

Die Führung einer Zuchtregistratur ist Grundlage einer erfolgreichen Zuchtarbeit. Diese hat in einer Datenbank zu erfolgen. Geeignete Datenbanken sind z.B.:

6.         Bewertung der Leistungsmerkmale

Die Zuchtauslese erfolgt auf Grundlage von regelmäßigen Bewertungen der Völker und gegebenenfalls bei geografischen Rassen zusätzlich nach genetischen und/oder optischen Rassemerkmalen.

Ab dem Zeitpunkt, an dem Zuchtköniginnen von ihren eigenen Bienen umgeben sind, werden die Leistungsmerkmale des Volkes regelmäßig überprüft und notiert. Diese Aufzeichnungen werden spätesten Ende des Jahres als Zusammenfassung in die Zuchtdatenbank übertragen. Es gibt rassespezifische Leistungsmerkmale, diese sind in der Zuchtordnung:

für Buckfast                                                              für Carnica und andere geografische Rassen

- Vitalität der Bienen                                                 - Sanftmut

- Vitalität der Brut                                                      - Wabensitz

- Sanftmut                                                                  - Hygieneverhalten

- Wabenstetigkeit                                                      - Frühjahrsentwicklung

- Schwarmträgheit                                                     - Volksstärke

- Fruchtbarkeit                                                           - Schwarmtrieb

- Honigertrag im Frühjahr                                          - Honigertrag

- Honigertrag im Sommer                                         - Angaben zur Varroaresistenz
- Honigertrag Spättracht                                       

- Anwendung von Wirrbau                                        - Überwinterung

- Anwendung von Propolis                                        - Krankheiten

- Angaben zur Varroaresistenz

- Überwinterung

- Hygieneverhalten

                                                                                  

Bewertungsskala: 1 bis 6 Punkte                               Bewertungsskala: 1 bis 4 Punkte mit Kommastelle      

1 = niedrig, 6 = hoch                                                  1 = niedrig, 4 = hoch

7.         Fremdbewertung von Königinnen

Um die Leistungsmerkmale besser vergleichen und einordnen zu können, werden Fremdbewertungen durch andere Imker oder Prüfbetriebe empfohlen. Dies kann als verdeckter oder offener Königinnentausch erfolgen. Die Einweiselung der Königinnen beim bewertenden Imker bzw. Prüfbetrieb sollte bis Mitte Juli erfolgen, damit die Völker rechtzeitig Einwinterungsstärke erreichen und die Königinnen im Winter von ihren eigenen Arbeiterinnen umgeben sind. 

8.         Abgabe von Nachzuchten

Für die Abgabe von Nachzuchten aus registriertem Zuchtmaterial gilt folgendes:

8.1       Die Abgabe erfolgt durch anerkannte Züchter.

8.2       Den Nachzuchtköniginnen sind Zuchtkarten beizugeben. Auf den Zuchtkarten sind mindestens folgende Angaben zu machen:

            Für Belegstellen-/ künstlich besamte Königinnen:

-               unverwechselbare Markierung (Opalith Plättchen mit individueller Kennzeichnung)

-               Mutter

-               Drohnenlinie

-               Geburtsjahr der Königin

-               Art der Verpaarung

-               Stammbaum als öffentliche Einsicht in der Zuchtdatenbank

-               Adresse des Züchters

            Für F1- und Wirtschaftsköniginnen:

-               Mutter

-               Geburtsjahr der Königin

-               Stammbaum der Mutter als öffentliche Einsicht in der Zuchtdatenbank

-               Adresse des Züchters/ Vermehrers

 

Für beide Zuchtkarten gilt folgendes:

Der Züchter oder Vermehrer bescheinigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Für die Abgabe von Nachzuchten darf das Logo des LSV verwendet werden. Das Logo ist Bestandteil der Zuchtkarten.

9.   Anerkennung als Züchter (laut Zuchtordnung des LSV)

Anerkannte Züchter müssen erfahrene Imker sein, die die Grundlagen der Aufzucht und der Züchtung in Theorie und Praxis beherrschen und den züchterischen Wert eines Volkes beurteilen können.

Zur Anerkennung als Züchter des LSV müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:

-               als Grundvoraussetzung müssen Pedigrees über mindestens 3 Generationen geführt werden

-               die Königinnen sind nach guter fachlicher Praxis zu „produzieren“

-               alle Königinnen sind mit der jeweiligen Jahresfarbe und individuellen Beschriftung zu zeichnen.

-               die kontrollierten Anpaarungen bzw. Nachzuchten sind zu bewerten und einer Leistungsprüfung zu unterziehen

-               Pedigrees und Ergebnisse der Leistungsprüfungen sind bis Jahresende in der jeweiligen Zuchtdatenbank festzuhalten

-               regelmäßiger Besuch von Lehrgängen

 

 10.       Belegstellen

Belegstellen sind ein wichtiger Bestandteil in der Königinnenzucht und sind DAS Element zur Verbreitung der Genetik von wertvollem Zuchtmaterial. Sie unterliegen deshalb einem besonderen Schutz und bedürfen einer sorgfältigen Führung.

Sichere Belegstellen sind Naturräume (Inseln, Hochgebirgsplätze, Landpartien), die einen Zuflug von Fremddrohnen „ausschließen“ bzw. aufgrund einer besonderen geographischen Lage einen Belegstellenbetrieb ermöglichen. Die Eröffnung bzw. Anerkennung von Belegstellen des LSV erfolgt in Absprache mit den dafür zuständigen Behörden.

10.1   Eine Anerkennung sowie Aberkennung einer Belegstelle des LSV erfolgt durch den Vorstand des LSV.

10.2   Die Anerkennung einer neuen Belegstelle bedarf der Prüfung der Paarungssicherheit. Zur Anerkennung ist ein formloser Antrag beim Vorstand einzureichen. Diesem Antrag ist eine Karte mit Schutzradien, den möglichen Stellplätzen für Begattungseinheiten und Drohnenvölkern sowie ein Testprotokoll zur Paarungssicherheit oder ein genetischer Nachweis der angepaarten Weiseln beizufügen. Falls im Schutzradius andere Bienenstände vorhanden sind, ist eine namentliche Liste der Imker mit der Anzahl der Völker beizufügen.

10.3   Bei berechtigtem Zweifel an der Paarungssicherheit einer bestehenden Belegstelle des LSV kann der Zuchtausschuss auf eine erneute Prüfung der Paarungssicherheit bestehen.

10.4   Den Betrieb der Belegstelle regelt die jeweilige Belegstellenordnung

10.5   Der Belegstellenleiter erstellt einen Belegstellenbericht rückwirkend für das abgelaufene Jahr mit folgenden Angaben

  • Liste der Imker, deren Bienenstöcke sich zur Zuchtzeit im Schutzbereich befunden haben (aus der Aufstellung muss die Anzahl aller Völker und der auf die entsprechende Zuchtpopulation umgeweiselten Völker ersichtlich sein)
  • Angaben zu der/den Drohnenlinie(n) mit Pedigree und Anzahl der Drohnenvölker
  • Anzahl der aufgestellten Begattungseinheiten, gesamt und aufgelistet nach Durchgängen
  • Begattungsergebnisse in Prozent, gesamt und aufgelistet nach Durchgängen
  • Der Belegstellenbericht ist spätestens eine Woche vor der Züchtertagung des Folgejahres dem Zuchtkoordinator schriftlich zu übergeben.

 11. Besamungsstellen

In der Zucht gewinnt die künstliche Besamung immer mehr an Bedeutung. Speziell in der Varroaresistenzzucht ist mit der künstlichen Besamung ein Zuchtfortschritt wesentlich schneller und sicherer zu erreichen.

11.1     Eine Anerkennung sowie Aberkennung von Besamungstechnikern bzw. Besamungsstellen des LSV erfolgt durch den Vorstand des LSV.

            Voraussetzungen für diese Anerkennung sind:

-               nachgewiesene Beherrschung der Technik des Besamungsverfahrens

-               Verwendung eines Besamungsbuches.

11.2     Der Besamungsstellenleiter erstellt einen Besamungsstellenbericht rückwirkend für das abgelaufene Jahr mit folgenden Angaben:

-               Angaben zu der/den Drohnenlinie(n) mit Pedigree

-               Anzahl der Besamungen mit Angabe der Methode (SDI/MDI/Vollbesamung/…)

-               Besamungsergebnisse in Prozent. Der Besamungsstellenbericht ist spätestens eine Woche vor der Züchtertagung des Folgejahres dem Zuchtkoordinator schriftlich zu übergeben.

 

12.       Körwesen für geografische Zuchtpopulationen

Körung ist die Anerkennung der Nachzuchtwürdigkeit eines Bienenvolkes. Für die einzelnen Zuchtpopulationen sind die jeweiligen Zuchtziele und Merkmale festzulegen. Die Standards der anerkannten Zuchtpopulationen sind im Anhang aufgeführt.

Die Körung erfolgt als:

-               Zuchtvolk (zur Nachzucht von Königinnen)

-               Selektionsvolk mit SDI/MDI-besamter Königin

-               Drohnenvolk (zur Erzeugung von Drohnen)

 

12.1     Voraussetzung für die Körung

12.1.1 Körung als Zuchtvolk (2a-Volk)

Nachweise sind zu erbringen für

-               Abstammung

-               Eigenleistung

-               Geschwisterleistung

 

12.1.1.1 Abstammung

Auf dem Abstammungsnachweis des Körscheines müssen zwei Vorfahrengenerationen vollzählig aufgeführt werden. Diese Völker sollen gekört sein oder es müssen entsprechende Leistungs- und Eigenschaftsnachweise vorliegen.

Eine Merkmalsuntersuchung oder DNA-Analyse oder sonstige Methode zur sicheren Identifikation der Zuchtpopulation dient der Überprüfung der Reinpaarung und damit der Abschätzung der Erbsicherheit. Sie ist somit Bestandteil der Körung.

 

12.1.1.2 Eigenleistung

Die Bewertung der Honigleistung und der Eigenschaften erfolgt frühestens nach einem Prüfjahr gemäß dem Punkt 6. der Zuchtordnung „Bewertung der Leistungsmerkmale“. Ausnahme stellt die Körung als Selektionsvolk dar.

 

12.1.1.3 Geschwisterleistung

Honigleistung und Eigenschaften aller geprüften Geschwister gleicher Anpaarung (mindestens fünf) sind entsprechend nachzuweisen. Hierzu sollen auch Völker auf anderen Ständen mit einbezogen werden.

 

12.1.2 Körung als Selektionsvolk, mit SDI/MDI-besamter Königin

erfolgt im Schlupfjahr wie unter 12.1.1, ab dem Zeitpunkt, an dem die Zuchtköniginnen von ihren eigenen Bienen umgeben sind, mit folgender Einschränkung:

-       die Eigenleistung wird nur auf die Kriterien SMR/VSH, Sanftmut und Wabensitz geprüft

-       für die Geschwisterleistung können unterschiedliche Anpaarungen verwendet werden, es sollten mindestens 4 Königinnen miteinander verglichen werden

 

12.1.3 Körung als Drohnenvolk (1b-Volk)

Voraussetzungen für die Körung als Drohnenvolk sind

-               Nachweis der Körung des Muttervolkes

-               Nachweis der Merkmale (siehe Anhang)

 

12.2      Körbefund

Alle erforderlichen Angaben werden im Körschein dokumentiert. Das Ergebnis der Körung wird angegeben. Die Körung wird durch den Beauftragten der jeweiligen Zuchtpopulation ausgesprochen. Er kann zusätzlich eine weitergehende Beurteilung im Körschein vornehmen.

Der LSV nutzt zur zentralen Erfassung der Körscheine die BeeBreed-Datenbank des LIB.

Sind die Angaben unvollständig oder zweifelhaft, ist die Körung abzulehnen.

 

12.2.1 Körung als Zuchtvolk / Selektionsvolk

Die Körung wird ausgesprochen als

-               Klasse AV

Auf Varroatoleranz ausgelesen. Uneingeschränkt nachzuchtwürdig und zur Verwendung als 4a-Volk auf stark frequentierten Belegstellen geeignet

       6 Geschwisterköniginnen geprüft, ausnahmsweise Sicherheit des Leistungsindex ≥ 0,35

       2 Varroamerkmale geprüft, Varroazuchtwert größer 100

       Leistungsindex größer 100

       2 Vorfahrengenerationen müssen gekört sein

 

-               Klasse A

Uneingeschränkt nachzuchtwürdig und zur Verwendung als 4a-Volk auf stark frequentierten Belegstellen geeignet

       6 Geschwisterköniginnen geprüft, ausnahmsweise Sicherheit des Leistungsindex ≥ 0,35 

       Alle herkömmlichen Zuchtwerte größer 100

       2 Vorfahrengenerationen müssen gekört sein

 

-               Klasse B

Nachzuchtwürdig 

       6 Geschwisterköniginnen geprüft, ausnahmsweise Sicherheit des Leistungsindex ≥ 0,35

       Leistungsindex größer 100

       2 Vorfahrengenerationen müssen gekört sein

 

-               Klasse P

Verwendung nur für Probezuchten.

Nachkommen dieser Völker dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

 

12.2.2  Körung als Drohnenvolk

Die Körung als Drohnenvolk wird ausgesprochen, wenn

-       sein Muttervolk gekört ist

-       die Merkmale dem Standard der Zuchtpopulation entsprechen. 

12.3      Abkörung

Ein Volk ist abzukören, wenn

-       die Originalkönigin nicht mehr eindeutig identifiziert oder Zuchtstoff bzw. Drohnen nicht mehr sicher auf sie zurückgeführt werden können

-       Leistungen und Eigenschaften der Nachkommen Zweifel an der Nachzuchtwürdigkeit aufkommen lassen 

 

Zuchtordnung des LSV e.V. Stand Dezember 2025, Nachrangige Ordnung zur Satzung des LSV e.V.