Varroaresistenzzucht muss eine Rasse übergreifende Bienenzucht sein, um das Ziel der flächendeckenden Varroaresistenz zu erreichen und endlich mit der medikamentellen Behandlung unserer Bienenvölker nach dem Gießkannenprinzip aufhören zu können.
Da wir von Anfang an Wert darauf gelegt haben, neben Buckfast- auch Carnicavölker auf Varroaresistenzmerkmale zu untersuchen, haben wir die Carnica Belegstelle in der Sächsischen Schweiz, die bereits vor der Wende betrieben wurde, wieder eröffnet.
Im Jahr 2024 haben wir den ersten Versuch des Belegstellenbetriebes, unserer Carnica Belegstelle vorgenommen, der elitäre Kreis der Züchter, die Königinnen aufgestellt haben, zeigten, dass der Belegstellenbetrieb an dieser Stelle gute Ergebnisse zeigen kann. Die Carnica Belegstelle "Sächsische Schweiz" ist in der Zuchtregistratur Beebreed eingetragen, die aktuellen Drohnenlinie kann im Beebreed nach Veröffentlichung, abgerufen werden.
Die Belegstelle steht allen Imkern zur Verfügung, die durch gezielte Anpaarung die Varroaresistenz ihrer Bienenvölker steigern wollen.
Für das Jahr 2025 haben wir als 4a Drohnenlinie eine Königin ausgewählt, die sowohl die Leistungsprüfung mit guten Ergebnissen als auch die Auszählung der Varroa Eigenschaften (SMR) mit 100 % erfüllt hat. Auf SMR wurde das Volk der 4a Königin am 17.08.24 untersucht. Dabei wurden 100% SMR gefunden. Alle gefundenen Varroamilben hatten keine Nachkommen. Wahren also nicht Reproduktiv. Diese datsache ist aber noch keine Garantie das diese Eigenschaften auch bei den zur Anpaarung aufgestellten Königinnen in erscheinung tritt.
Drohnenlinie 2025: DE-7-45-662-23
Belegstellengebühr: je Begattungseinheit (Königin) 10,- €
für Vereinsmitglieder 9,- €
Je Anlieferung, je Züchter einmalig 5,- € zur Zuchtförderung
Begattungseinheiten
Als Begattungseinheiten werden bevorzugt Mehrwaben-Kästen (Mini-Plus, Kieler-Begattungskästen und Apidea) entgegengenommen. Das EWK, was in der Carnica Zucht immer noch vorherrschend ist, ist selbstverständlich auch willkommen. Das Mitbringen von Schutzhäuschen ist im Einzellfall mit dem Belegstellenleiter abzustimmen.
Alle Begattungseinheiten sind Drohnen frei anzuliefern. Zusätzlich ist ein von außen sichtbares Drohnen-Absperrgitter an allen Begattungseinheiten anzubringen. Eine Seuchenfreiheitsbescheinigung ist selbstverständlich vorzulegen.
Weitere Informationen folgen.
Für alle zur Begattung auf der Carnica Belegstelle aufgestellten Königinnen gilt die Belegstellenordnung des LSV