Zur Aufstellung auf Belegstellen ist es unbedingt notwendig, die Seuchefreiheitsbescheinigung des Veterinäramtes vorzulegen. Eine Kopie in Papierform ist den Begattungseinheiten beizulegen.
Zur Aufstellung auf Belegstellen ist es unbedingt notwendig, die Seuchefreiheitsbescheinigung des Veterinäramtes vorzulegen. Eine Kopie in Papierform ist den Begattungseinheiten beizulegen.