Im Mai steht wieder unserere Besamungsaktion für das Varroaresistenz-Zuchtprogramm an. Es werden hier die Informationen für alle Interessierten Züchter und Königinnen Vermehrer veröffentlicht.
Drohnenlinien für Besamungs - Wochenende
Buckfastlinien für Besamungsaktion
zurzeit sind als Drohnenlinien für die instrumentelle Begattung -Besamungsaktion- an der Hochschule Mittweida die Zuchtlinien vorgesehen:
Diese beiden Drohnenabstammungen wurden uns vom belgischen VSH Zuchtprogramm zur Verfügung gestellt. Beide wurden bei Brutuntersuchungen mit 100 % VSH unter Mitwirkung von Arista ausgezählt.
Drohnen aus dem Zuchtprogramm des LSV. Diese Königinnen wurden alle mit High oder 100 % SMR ausgezählt.
B522(DSU)23 die Drohnenlinie auf anbh 2024 B269(ME)22sdi die Mutter der B522(DSU)23 M45(DSU)19mdi altbewährte Monticola Abstammung, die bereits bei Besamungsaktionen mehrfach benutzt wurde. B619(DSU)24 Sinop 62 Linie, die auf Bruder Adam zurückgeht und über Manfred zu mir gekommen ist. 5 Schwestern ebenfalls mit 100 % SMR ausgezählt. B241(DSU)24sdi Primorski Linie, Nachkomme der B17(DSU)21 die Drohnenlinie auf Nordstrandigmoor 2025 ist. P72(DSU)22 Original Primorski Linie, züchterisch unbearbeitetes Ursprungsmaterial.
Lingustica Drohnen für Besamungsaktion
L9999(UNBR)23 von dieser Zuchtmutter sind Töchter zu uns gelangt. Es hat aber keine Selection auf Varroaresistenz stattgefunden. Gedacht war diese Linie, um die Brutstärke der Lingustika in vorhandene Zuchten zu integrieren, so z.B. Töchter der P72(DSU)22. Leider ist uns die exakte Herkunft nicht bekannt.
Carnica Linien für Besamungsaktion
DE-4-1-90681-2021 Selectlinie des Bieneninstitutes Hohen-Neundorf DE-4-1-587-2021 Institutslinie Hohen-Neundorf, nicht auf Varroaresistenz selektiert. DE-16-325-4376-2020-K Material von der AGT Thüringen, bei uns ausgezählt DE-7-45-350-21-K Institutslinie Bieneninstitut Kirchhain, auf Varroaresistenz selektiert, Tochter wurde mit 100 % SMR ausgezählt. DE-7-45-662-23 Institutslinie Bieneninstitut Kirchhain, Tochter der DE-7-45-350-21-K, auf Varroaresistenz selektiert, wurde mit 100 % SMR ausgezählt.
Es werden wahrscheinlich bis zur Besamungsaktion noch einige Veränderung zu den Drohnenlinien getroffen werden. Das ist eine Vorplanung der zu benutzenden Drohnenlinien. Wer noch Ideen oder eigene Königinnen hat, die als Drohnenlinie in Betracht kommen könnten, einfach beim Zuchtkoordinator oder beim Vorstand melden.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung zur Instrumentellen Besamung von Bienenköniginnen sichert den Erfolg. Da wir zehn oder mehr Besamer am Start haben werden die Königinnen auf verschiedene Besamer verteilt. Dadurch verringert sich das Risiko das Königinnen ausfallen.
Zuchtordnung des Landesverband Sachsen, Varroaresistenzzucht e.V. (LSV)
Angelehnt an:
die Richtlinien des Zuchtwesens des D.I.B. ( Zuchtordnung 2021 ) und
die Zuchtordnung der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker
1. Aufgaben / Zuchtziel
Der LSV fördert eine flächendeckende Verbreitung von auf Leistung und Varroaresistenz ausgelesenen Bienenvölkern aller Rassen. Dies wird durch eine sorgfältige Prüfung und Auslese von Zuchtvölkern mit wertvollem Erbgut und vollständiger Zuchtregistratur, sowie deren planmäßige Vermehrung und Anpaarung erreicht. Zuchtziel sind Bienenvölker, die sanftmütig, leistungsstark, schwarmträge, vital und krankheitsfest sind. Das Auslesemerkmal Varroaresistenz wollen wir in möglichst viele Zuchtlinien integrieren, um die genetische Vielfalt zu bewahren. Diese Bienenpopulationen sollen an die jeweiligen Umweltbedingungen gut angepasst sein. Durch die Möglichkeit einer schnelleren Bearbeitung kann eine wirtschaftliche Bienenhaltung gewährleistet werden.
Weiterhin sind wir bestrebt, neue Erkenntnisse in der Bienenzucht zu erlangen und mit Hilfe von Forschungseinrichtungen die Genetik der Honigbiene zu untersuchen. Die dabei gewonnenen Ergebnisse sollen uns dabei helfen, die Zuchtarbeit zu verbessern.
Wichtig ist auch die Weiterbildung der Bienenzüchter und –halter, um neue Erkenntnisse in der Zuchtpraxis umsetzen zu können. Hierfür sind regelmäßig Schulungen und Zusammenkünfte zu planen.
Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit an SMR-/VSH-Zucht interessierten Verbänden angestrebt bzw.vertieft.
2.Zuständigkeiten bei den Zuchtaufgaben
Der LSV wählt oder ernennt einen Zuchtkoordinator bzw. einen Zuchtobmann für die Planung und Koordinierung der Zuchtaufgaben im Verband.
Den Ortsgruppen bleibt die organisatorische Gestaltung des Zuchtwesens in ihrem Bereich überlassen, jedoch sollte jede Zuchtpopulation Berücksichtigung finden.
Der Vorstand des LSV ist für die Anerkennung der Züchter und Belegstellen / Besamungsstellen sowie die Körung von Zuchtvölkern und Zuchtlinien geographischer Rassen verantwortlich.
3.Zuchtmaterial
Die Zucht erfolgt im Rahmen anerkannter Zuchtpopulationen. Diese können
auf der Basis einer nach bestimmten Körpermerkmalen und / oder Nutzungseigenschaften stabilisierenden Selektion innerhalb einer geographischen Rasse oder
durch Kombination mehrerer geographischer Rassen und nachfolgender stabilisierender Selektion nach bestimmten Merkmalen und / oder Nutzungseigenschaften (Zuchtrasse) entstanden sein.
Zuchtpopulationen müssen über eine ausreichende Völkerzahl verfügen, damit der Fortbestand über mehrere Generationen sichergestellt werden kann.
Das in Verkehr gebrachte Bienenmaterial darf bei der Kreuzung mit der Landbiene zu keiner Verschlechterung der Verhaltenseigenschaften führen. Für neu anzuerkennende Zucht-populationen muss der Nachweis hierfür erbracht werden.
4.Zuchtmethoden
Die Zucht kann auf folgende Weise erfolgen:
4.1Reinzucht und Linienzucht
Reinzucht und Linienzucht dienen der Erhaltung der erzielten Zuchtfortschritte. Mittels einer engen Verwandtschaftspaarung oder dem wechselseitigen Verpaaren von verwandten Linien werden wertvolle Eigenschaften konzentriert, intensiviert und stabilisiert. Die Paarung erfolgt auf anerkannten Belegstellen oder durch anerkannte Besamungsstellen.
4.2 Kreuzungszucht
Zucht von Königinnen aus selektierten Muttervölkern einer Zuchtpopulation/Rasse und ihre Paarung mit Drohnen aus selektierten Drohnenvölkern einer anderen Zuchtpopulation / Rasse. Die Paarung erfolgt auf anerkannten Belegstellen oder durch anerkannte Besamungsstellen. Kreuzungszucht zielt auf die Nutzung von Heterosiseffekten und dient nur nach intensiver Zuchtauslese und Stabilisierung zur Bildung einer neuen Zuchtpopulation.
4.3 Kombinationszucht
Die Kombinationszucht zählt zu den Reinzuchtverfahren. Hierbei wird nach Einkreuzung einer neuen Zuchtpopulation oder der Kombination mehrerer Zuchtpopulationen in stabilisierender Selektion auf bestimmte Merkmale und / oder Nutzungseigenschaften gezüchtet. Die Paarung erfolgt auf anerkannten Belegstellen oder durch anerkannte Besamungsstellen.
4.4Kontrollierte Vermehrungszucht
Zucht von Königinnen aus selektierten Muttervölkern. Die Paarung kann auf beliebige Weise erfolgen. Die Vermehrungszucht dient nicht zur Fortführung einer Zuchtpopulation.
4.5Mögliche andere Zuchtwege und Zuchtverfahren
Für spezielle Fragestellungen oder zum Erreichen besonderer Zuchtziele oder Zwischenziele sindunter Umständen Zuchtwege oder Zuchtverfahren notwendig, welche von den vorgenannten Zuchtwegen abweichen. Diese Zuchtverfahren sind als Sonderzuchten zu deklarieren und bei der Zuchtbuchführung entsprechend zu kennzeichnen. Sonderzuchten stellen die Ausnahme in der Zucht dar und können durch den Zuchtausschuss anerkannt und aberkannt werden.
5. Zuchtregistratur
Die Führung einer Zuchtregistratur ist Grundlage einer erfolgreichen Zuchtarbeit. Diese hat in einer Datenbank zu erfolgen. Geeignete Datenbanken sind z.B.:
Pedigree Datenbank (von der Gesellschaft der europäischen Buckfastimker)
6. Bewertung der Leistungsmerkmale
Die Zuchtauslese erfolgt auf Grundlage von regelmäßigen Bewertungen der Völker und gegebenenfalls bei geografischen Rassen zusätzlich nach genetischen und/oder optischen Rassemerkmalen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem Zuchtköniginnen von ihren eigenen Bienen umgeben sind, werden die Leistungsmerkmale des Volkes regelmäßig überprüft und notiert. Diese Aufzeichnungen werden spätesten Ende des Jahres als Zusammenfassung in die Zuchtdatenbank übertragen. Es gibt rassespezifische Leistungsmerkmale, diese sind in der Zuchtordnung:
für Buckfastfür Carnica und andere geografische Rassen
- Vitalität der Bienen- Sanftmut
- Vitalität der Brut- Wabensitz
- Sanftmut- Hygieneverhalten
- Wabenstetigkeit- Frühjahrsentwicklung
- Schwarmträgheit- Volksstärke
- Fruchtbarkeit- Schwarmtrieb
- Honigertrag im Frühjahr- Honigertrag
- Honigertrag im Sommer - Angaben zur Varroaresistenz - Honigertrag Spättracht
- Anwendung von Wirrbau- Überwinterung
- Anwendung von Propolis- Krankheiten
- Angaben zur Varroaresistenz
- Überwinterung
- Hygieneverhalten
Bewertungsskala: 1 bis 6 PunkteBewertungsskala: 1 bis 4 Punkte mit Kommastelle
1 = niedrig, 6 = hoch1 = niedrig, 4 = hoch
7. Fremdbewertung von Königinnen
Um die Leistungsmerkmale besser vergleichen und einordnen zu können, werden Fremdbewertungen durch andere Imker oder Prüfbetriebe empfohlen. Dies kann als verdeckter oder offener Königinnentausch erfolgen. Die Einweiselung der Königinnen beim bewertenden Imker bzw. Prüfbetrieb sollte bis Mitte Juli erfolgen, damit die Völker rechtzeitig Einwinterungsstärke erreichen und die Königinnen im Winter von ihren eigenen Arbeiterinnen umgeben sind.
8. Abgabe von Nachzuchten
Für die Abgabe von Nachzuchten aus registriertem Zuchtmaterial gilt folgendes:
8.1Die Abgabe erfolgt durch anerkannte Züchter.
8.2Den Nachzuchtköniginnen sind Zuchtkarten beizugeben. Auf den Zuchtkarten sind mindestens folgende Angaben zu machen:
Für Belegstellen-/ künstlich besamte Königinnen:
-unverwechselbare Markierung (Opalith Plättchen mit individueller Kennzeichnung)
-Mutter
-Drohnenlinie
-Geburtsjahr der Königin
-Art der Verpaarung
-Stammbaum als öffentliche Einsicht in der Zuchtdatenbank
-Adresse des Züchters
Für F1- und Wirtschaftsköniginnen:
-Mutter
-Geburtsjahr der Königin
-Stammbaum der Mutter als öffentliche Einsicht in der Zuchtdatenbank
-Adresse des Züchters/ Vermehrers
Für beide Zuchtkarten gilt folgendes:
Der Züchter oder Vermehrer bescheinigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Für die Abgabe von Nachzuchten darf das Logo des LSV verwendet werden. Das Logo ist Bestandteil der Zuchtkarten.
9. Anerkennung als Züchter (laut Zuchtordnung des LSV)
Anerkannte Züchter müssen erfahrene Imker sein, die die Grundlagen der Aufzucht und der Züchtung in Theorie und Praxis beherrschen und den züchterischen Wert eines Volkes beurteilen können.
Zur Anerkennung als Züchter des LSV müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:
-als Grundvoraussetzung müssen Pedigrees über mindestens 3 Generationen geführt werden
-die Königinnen sind nach guter fachlicher Praxis zu „produzieren“
-alle Königinnen sind mit der jeweiligen Jahresfarbe und individuellen Beschriftung zu zeichnen.
-die kontrollierten Anpaarungen bzw. Nachzuchten sind zu bewerten und einer Leistungsprüfung zu unterziehen
-Pedigrees und Ergebnisse der Leistungsprüfungen sind bis Jahresende in der jeweiligen Zuchtdatenbank festzuhalten
-regelmäßiger Besuch von Lehrgängen
10. Belegstellen
Belegstellen sind ein wichtiger Bestandteil in der Königinnenzucht und sind DAS Element zur Verbreitung der Genetik von wertvollem Zuchtmaterial. Sie unterliegen deshalb einem besonderen Schutz und bedürfen einer sorgfältigen Führung.
Sichere Belegstellen sind Naturräume (Inseln, Hochgebirgsplätze, Landpartien), die einen Zuflug von Fremddrohnen „ausschließen“ bzw. aufgrund einer besonderen geographischen Lage einen Belegstellenbetrieb ermöglichen. Die Eröffnung bzw. Anerkennung von Belegstellen des LSV erfolgt in Absprache mit den dafür zuständigen Behörden.
10.1Eine Anerkennung sowie Aberkennung einer Belegstelle des LSV erfolgt durch den Vorstand des LSV.
10.2Die Anerkennung einer neuen Belegstelle bedarf der Prüfung der Paarungssicherheit. Zur Anerkennung ist ein formloser Antrag beim Vorstand einzureichen. Diesem Antrag ist eine Karte mit Schutzradien, den möglichen Stellplätzen für Begattungseinheiten und Drohnenvölkern sowie ein Testprotokoll zur Paarungssicherheit oder ein genetischer Nachweis der angepaarten Weiseln beizufügen. Falls im Schutzradius andere Bienenstände vorhanden sind, ist eine namentliche Liste der Imker mit der Anzahl der Völker beizufügen.
10.3Bei berechtigtem Zweifel an der Paarungssicherheit einer bestehenden Belegstelle des LSV kann der Zuchtausschuss auf eine erneute Prüfung der Paarungssicherheit bestehen.
10.4Den Betrieb der Belegstelle regelt die jeweilige Belegstellenordnung
10.5Der Belegstellenleiter erstellt einen Belegstellenbericht rückwirkend für das abgelaufene Jahr mit folgenden Angaben
Liste der Imker, deren Bienenstöcke sich zur Zuchtzeit im Schutzbereich befunden haben (aus der Aufstellung muss die Anzahl aller Völker und der auf die entsprechende Zuchtpopulation umgeweiselten Völker ersichtlich sein)
Angaben zu der/den Drohnenlinie(n) mit Pedigree und Anzahl der Drohnenvölker
Anzahl der aufgestellten Begattungseinheiten, gesamt und aufgelistet nach Durchgängen
Begattungsergebnisse in Prozent, gesamt und aufgelistet nach Durchgängen
Der Belegstellenbericht ist spätestens eine Woche vor der Züchtertagung des Folgejahres dem Zuchtkoordinator schriftlich zu übergeben.
11. Besamungsstellen
In der Zucht gewinnt die künstliche Besamung immer mehr an Bedeutung. Speziell in der Varroaresistenzzucht ist mit der künstlichen Besamung ein Zuchtfortschritt wesentlich schneller und sicherer zu erreichen.
11.1Eine Anerkennung sowie Aberkennung von Besamungstechnikern bzw. Besamungsstellen des LSV erfolgt durch den Vorstand des LSV.
Voraussetzungen für diese Anerkennung sind:
-nachgewiesene Beherrschung der Technik des Besamungsverfahrens
-Verwendung eines Besamungsbuches.
11.2Der Besamungsstellenleiter erstellt einen Besamungsstellenbericht rückwirkend für das abgelaufene Jahr mit folgenden Angaben:
-Angaben zu der/den Drohnenlinie(n) mit Pedigree
-Anzahl der Besamungen mit Angabe der Methode (SDI/MDI/Vollbesamung/…)
-Besamungsergebnisse in Prozent. Der Besamungsstellenbericht ist spätestens eine Woche vor der Züchtertagung des Folgejahres dem Zuchtkoordinator schriftlich zu übergeben.
12. Körwesen für geografische Zuchtpopulationen
Körung ist die Anerkennung der Nachzuchtwürdigkeit eines Bienenvolkes. Für die einzelnen Zuchtpopulationen sind die jeweiligen Zuchtziele und Merkmale festzulegen. Die Standards der anerkannten Zuchtpopulationen sind im Anhang aufgeführt.
Die Körung erfolgt als:
-Zuchtvolk (zur Nachzucht von Königinnen)
-Selektionsvolk mit SDI/MDI-besamter Königin
-Drohnenvolk (zur Erzeugung von Drohnen)
12.1 Voraussetzung für die Körung
12.1.1 Körung als Zuchtvolk (2a-Volk)
Nachweise sind zu erbringen für
-Abstammung
-Eigenleistung
-Geschwisterleistung
12.1.1.1 Abstammung
Auf dem Abstammungsnachweis des Körscheines müssen zwei Vorfahrengenerationen vollzählig aufgeführt werden. Diese Völker sollen gekört sein oder es müssen entsprechende Leistungs- und Eigenschaftsnachweise vorliegen.
Eine Merkmalsuntersuchung oder DNA-Analyse oder sonstige Methode zur sicheren Identifikation der Zuchtpopulation dient der Überprüfung der Reinpaarung und damit der Abschätzung der Erbsicherheit. Sie ist somit Bestandteil der Körung.
12.1.1.2 Eigenleistung
Die Bewertung der Honigleistung und der Eigenschaften erfolgt frühestens nach einem Prüfjahr gemäß dem Punkt 6. der Zuchtordnung „Bewertung der Leistungsmerkmale“. Ausnahme stellt die Körung als Selektionsvolk dar.
12.1.1.3 Geschwisterleistung
Honigleistung und Eigenschaften aller geprüften Geschwister gleicher Anpaarung (mindestens fünf) sind entsprechend nachzuweisen. Hierzu sollen auch Völker auf anderen Ständen mit einbezogen werden.
12.1.2 Körung als Selektionsvolk,mit SDI/MDI-besamter Königin
erfolgt im Schlupfjahr wie unter 12.1.1, ab dem Zeitpunkt, an dem die Zuchtköniginnen von ihren eigenen Bienen umgeben sind, mit folgender Einschränkung:
-die Eigenleistung wird nur auf die Kriterien SMR/VSH, Sanftmut und Wabensitz geprüft
-für die Geschwisterleistung können unterschiedliche Anpaarungen verwendet werden, es sollten mindestens 4 Königinnen miteinander verglichen werden
12.1.3 Körung als Drohnenvolk (1b-Volk)
Voraussetzungen für die Körung als Drohnenvolk sind
-Nachweis der Körung des Muttervolkes
-Nachweis der Merkmale (siehe Anhang)
12.2Körbefund
Alle erforderlichen Angaben werden im Körschein dokumentiert. Das Ergebnis der Körung wird angegeben. Die Körung wird durch den Beauftragten der jeweiligen Zuchtpopulation ausgesprochen. Er kann zusätzlich eine weitergehende Beurteilung im Körschein vornehmen.
Der LSV nutzt zur zentralen Erfassung der Körscheine die BeeBreed-Datenbank des LIB.
Sind die Angaben unvollständig oder zweifelhaft, ist die Körung abzulehnen.
12.2.1Körung als Zuchtvolk / Selektionsvolk
Die Körung wird ausgesprochen als
-Klasse AV
Auf Varroatoleranz ausgelesen. Uneingeschränkt nachzuchtwürdig und zur Verwendung als 4a-Volk auf stark frequentierten Belegstellen geeignet
▪6 Geschwisterköniginnen geprüft, ausnahmsweise Sicherheit des Leistungsindex ≥ 0,35
Die Belegstelle Nordstrandischmoor [nsm] wird vom Landesverband Schleswig-Holsteiner Buckfastimker e.V. betrieben. Sie ist auf der Neuwarft Nordstrandischmoor angesiedelt, einem Gebiet, das sich aufgrund seiner isolierten Lage im Küstengebiet der Nordsee besonders gut für die kontrollierte Anpaarungen eignet. Die Belegstelle wird bereits seit mehreren Jahren für die Buckfastzucht genutzt. Ein Dank gilt hier Gerhardt Heide, welcher sich für die Belegstelle in den letzten Jahren beim Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburger Imker e.V. eingesetzt hat. Die Belegstelle wird seit diesem Jahr in Verantwortung von Timo Gorlicki geleitet.
Für die Saison 2025 stehen zwei Belegstellentermine auf Nordstrandischmoor zur Verfügung.
1. Durchgang: 15. Juni 2025 – 29. Juni 2025
2. Durchgang: 29. Juni 2025 – 13. Juli 2025
Auf Nordstrandischmoor dürfen zur Paarung ausschließlich Begattungskästchen der Formate Kieler, Segeberger, Mini Plus und Apidea oder vergleichbare Einheiten aufgestellt werden. Eine Aufstellung von Einwabenkästchen (EWK) ist nicht möglich. Aufgrund des besonderen Mikroklimas auf der Warft und der direkten Nordseenähe ist auf eine sturmsichere Bereitstellung der Einheiten zu achten.
Die Anlieferung / Abholung der Begattungskästchen erfolgt an der Haltesstelle der Lore am Lüttmoordamm. Nach der Ankunft werden die Kästchen verladen und es erfolgt die Überfahrt auf die Hallig Nordstrandischmoor. Die Schmalspurbahn fährt etwa 20 Minuten durch das Nordseewasser bis zur Neuwarft. Dabei können jeweils bis zu 250 Begattungseinheiten je Durchgang transportiert und aufgestellt werden. Durch diese koordinierte Anlieferung und Überfahrt wird ein reibungsloser Ablauf gewährleistet, der die Einheiten sicher zur Belegstelle transportiert. Die Anlieferung und Abholung erfolgt jeweils am Sonntag an der Haltestelle der Lohre. Weitere Details erfolgen nach der Anmeldung.
Der Landesverband Sächsischer Buckfastimker wird ein Sammeltransport zur Inselbelegstelle NSM organisieren. Ansprechpartner ist Dietmar Uhlemann (chemnitz@buckfast-sachsen.de).
Die Belegstellengebühr beträgt 15,00 EUR je Einheit + 7,- € für den Transport. Es werden 20 der besten Drohnenvölker von Dietmar Uhlemann Aufgestellt. Durch gezielte Zuchtmaßnahmen und die Förderung von Varroa-toleranten Bienenvölkern wird die Belegstelle zukünftig ihren Beitrag zur Bekämpfung der Varroamilbe und zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit der Bienenvölker in Schleswig-Holstein und darüber hinaus leisten.
Drohnenlinien 2025 auf Nordstrandischmoor
Zur genetischen Absicherung und Qualitätssteigerung wird im Jahr 2025 die Drohnenlinien B17(DSU)21 auf Nordstrandischmoor eingesetzt. Diese Linie zeichnet sich durch herausragende Eigenschaften und eine hohe Selektion im Bereich der Varroa-Toleranz aus. Durch die sehr guten SMR-Werte besteht eine hohe Fähigkeit zur Unterdrückung der Varroa-Fortpflanzung. Im Jahr 2024 wurden beispielhafte SMR-Ergebnisse erzielt: B17(DSU)21 zeigte mit 500 geöffneten Zellen eine Null-Milben-Präsenz. Diese Werte sind Indikatoren für eine außergewöhnliche Hygiene und Varroa-Resistenz. Näheres hierzu findet sich in der GdeB Pedigree Datenbank der Drohnenlinien.
Durch diese praxisnahe Entscheidung werden die besten Drohnenvölker für die Anpaarung im Sommer genutzt. Diese Linie ist in den wesentlichen Eigenschaften wie Sanftmut, Ertrag, Varroa-Toleranz und Schwarmträgheit mit mindestens 5 bewertet. Die hohe Bewertungsstufe und die spezielle Zucht auf Varroa-Toleranz machen Nordstrandischmoor zu einer idealen Wahl für Imker, die ihre Völker in diesen Aspekten gezielt verbessern möchten. Die Drohnenlinie unterliegt der Open-Source-Beebreeding-Lizenz (OSB-Lizenz) der Apimondia. Das Pedigree der Drohnenlinien geht in langer Linie auf Paul Jungels zurück.
Weitere Informationen zur Drohnenlinie, dem Link folgen.
Ein gültiges amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist vor der Anlieferung digital zu übermitteln. Auf absolute Drohnenfreiheit und auf ein sichtbar angebrachtes Drohnenabsperrgitter (5,2mm) ist zu achten.
Belegstellenordnung der Carnica Belegstelle Sächsische Schweiz
Die Belegstelle wurde in der Zuchtregistratur der Carnica, im Beebreed unter dem Namen Belegstelle Sächsische Schweiz eingetragen.
Belegstellenordnung der Carnica Belegstelle Sächsische Schweiz (Stand 01. Oktober 2024)
Die Belegstellenleiter regeln den ordnungsgemäßen Belegstellenbetrieb. Die Belegstellenleiter können weiteres Belegstellenpersonal berufen. Dieses unterstützt im Auftrag des Belegstellenleiters den reibungslosen Verlauf der Anlieferungen und Abholungen.
Königinnen zur Begattung kann jeder Imker anliefern. Sollten jedoch die Kapazitäten der Belegstelle erreicht werden, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Mit Abgabe zur Aufstellung der Begattungskästchen wird diese Belegstellenordnung automatisch anerkannt. Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten. Sie üben in Vertretung das Hausrecht aus.
Bevor Königinnen angeliefert werden können, muss eine Anmeldung beim Belegstellenleiter erfolgen, bei der Menge und Termin vereinbart werden. Nähere Einzelheiten werden auf dieser Homepage veröffentlicht.
Bei der Anlieferung und Abholung erfolgt die Kontrolle durch das Belegstellenpersonal. Bei Nichteinhaltung der Belegstellenordnung kann die gesamte Anlieferung abgewiesen werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung von Begattungseinheiten besteht nicht.
Die Aufstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Belegstellenbetreiber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verlust. Der Aufsteller hat für eine ausreichende Haftpflichtversicherung selbst zu sorgen.
Jeder Zulieferer gibt seine Begattungseinheiten an den genannten Stellen zur Aufstellung ab. Nach erfolgter Aufstellung werden die Begattungseinheiten an diesen Stellen wieder zur Abholung bereits gestellt. Das Betreten der Belegstelle für den Königinnenzüchter ist aufgrund der Lage nur in Ausnahmefällen möglich.
Das Manipulieren von Begattungskästchen anderer Zulieferer kann als Sachbeschädigung betrachtet werden und bewirkt den dauerhaften Ausschluss vom Belegstellenbetrieb.
Die Deckel der Begattungseinheiten, Fluglochschieber und Drehschieber sind mit entsprechenden Sicherungen zu versehen. Das kann mittels Klebebandes, Pins oder Reißzwecken erfolgen. Das Flugloch muss sich ohne Mühe öffnen und schließen lassen, dass beim Transport keine Bienen entweichen können.
Für eine erfolgreiche Begattung der Bienenköniginnen kann keine Garantie übernommen werden.
Bei Anlieferung ist ein Eintrag ins Belegstellenjournal notwendig, dabei werden erfasst:
Tag der Anlieferung und Abholung
Züchter mit Namen und Wohnort, Beschriftung der Begattungseinheiten
Zahl der angelieferten Königinnen
Abgabe des Gesundheitszeugnisses
Betrag der erhobenen Belegstellengebühr
Unterschrift des Züchters
Für die Abholung fremder Begattungseinheiten ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Zur Anlieferung sind alle Begattungskästen zugelassen. Für EWK´s sind eine kleine Anzahl Aufstellmöglichkeiten oder Schutzhäuschen vorhanden, diese sind bei Anlieferung, nach Absprache mitzuliefern. Auf einwandfreien Zustand und Drohnenfreiheit der Begattungseinheiten ist zu achten. Die Einheiten sind wetterfest mit Namen und Adresse, des Züchters zu versehen. Ohne Kennzeichnung kann nicht aufgestellt werden. Die Seuchenfreiheitsbescheinigung muss mit den Adressen der Kästchen übereinstimmen. Jede Begattungseinheit ist mit einem Drohnenabsperrgitter zu versehen.
Die Aufstellungsdauer der Begattungseinheiten beträgt zwei Wochen. Ein längerer Verbleib kann mit dem Belegstellenleiter in Ausnahmefällen vereinbart werden.
Die Völkchen müssen ausreichend (volle Futterkammer) mit Bienen und Futterversorgt sein. Honig sollte nicht verwendet werden (Räubergefahr). Eine nach Fütterung durch das Belegstellenpersonal kann nicht erfolgen. Die Begattungseinheiten werden außer zur Kontrolle auf Drohnenfreiheit vom Belegstellenpersonal nicht geöffnet.
Die Völkchen müssen mit einem Drohnenabsperrgitter versehen sein. Das Belegstellenpersonal wird dies bei der Anlieferung prüfen. Ohne Drohnenabsperrgitter kann nicht aufgestellt werden.
Bei der Anlieferung ist ein entsprechendes Gesundheitszeugnis gemäß der jeweiligen Anordnung des Veterinäramtes zwingend vorzulegen. Ohne Gesundheitszeugnis kann nicht aufgestellt werden.
Das Begattungsergebnis ist durch den Züchter zeitnah bis spätestens 31. August mitzuteilen.
Die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker wird vor der Belegstellensaison auf der Homepage und weiteren Infomaterialien bekannt gegeben. Die Betreuung und die Verantwortung für Vatervölker (Drohnenvölker) obliegen für die Dauer der Aufstellung dem Belegstellenpersonal.
Anlieferungs- und Abholtermine zu der Belegstelle werden gesondert geregelt. Abweichungen von diesen veröffentlichten Terminen sind nur gegen Kostenübernahme oder nach Vereinbarung möglich.
Für jede Anlieferung der Belegstelle werden folgende Gebühren erhoben:
Ablieferungsgebühr: 10,00 € je Königin für Mitglieder des Landesverbandes Sachsen, Varroaresitenzzucht e.V. 9,- €
Beitrag zur Zuchtförderung: 5,00 € je Anlieferung
Diese Belegstellenordnung, der Carnica Belegstelle Sächsische Schweiz tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft und gilt, bis eine neuere Version erscheint.